Umweltberatung Winkelhardt
Seit über 25 Jahren sind wir in allen Belangen des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit bundesweit tätig. Wir übernehmen für Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Aufgaben als Beauftragter für Gewässerschutz, Abfall und Umweltschutz. Wir überprüfen Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen nach den Vorgaben der DGUV V3.
Als Betreiber einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage sind Sie verpflichtet Ihre Anlage alle 5 Jahre, in Schutzgebieten alle zweieinhalb Jahre, einer Generalinspektion zu unterziehen. Wir führen diese Prüfungen mit eigenem erfahrenem Personal bundesweit durch.
Als Sachverständige nach Wasserrecht gemäß WHG § 62 / AwSV § 53 übernehmen wir die Überprüfung Ihrer prüfpflichtigen Anlagen ebenso wie die Beratung und Begleitung Ihrer Bauvorhaben bei denen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geplant bzw. vorgesehen sind.
Wenn Sie als Unternehmen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aufstellen, warten oder instand halten wollen, übernehmen wir Ihre Ausbildung zum Fachbetrieb einschließlich der anschließenden Fachbetriebsüberwachung- und betreuung.